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Diese gepflegte 5-Zimmer Familien-Wohnung befindet sich in einem gepflegten und über die Jahre nach und nach liebevoll renoviertes mit zwei Eigentumswohnungen und 2 Carports.
Für eine große Familie, bieten sich hier eine viel Zahl von Möglichkeiten an. Im Haus selbst wurden in den letzten Jahren vieles erneuert, renoviert und verschönert, der neue Eigentümer hat nicht mehr viel zu tun. Vor dem Haus gibt es 2 gemauerte Carports sowie größere Stellflächen. Das Haus hat einen Garten, der mit wenig Zeitaufwand in Schuß gehalten werden kann.
Die Wohnung liegt im 1. OG dieses Hauses und bietet auf einer Wohnfläche von ca. 114 qm ausreichend Platz für die große Familie. Die Wohnung wurde sehr gepflegt und befindet sich in einem ausgezeichnetet Zustand. Die Aufteilung ist sehr nutzerorientiert strukturiert und gibt einen sinnvollen Grundriss. Die Einbauküche sowie ein Kaminofen verbleiben in der Wohnung.
Der nicht ausgebaute Dachboden, der zur Hälfte zur Wohnung gehört und zu dem alle Anschlüsse verlegt sind, könnte mit einem innenliegend einen Aufgang verbunden werden, um nochmals die Wohnfläche zu erweitern.
Die Wohnung teilt sich folgendermaßen auf:
Die Wohnung kann ab dem 01.06.2020 bezogen werden.
Vereinbaren sie einen persönlichen Besichtigungstermin mit Herrn Eschenbach.
EnEV 2014, § 16a Pflichtangabe
EnEV 2014, § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: (...).Bundesrat / Drucksache 113/13 / Verordnung der Bundesregierung / Seite 98 Die Pflicht besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Liegt ein Energieausweis bei Anzeigenschaltung nicht vor, wird die Verpflichtung des Verkäufers bzw. Vermieters nach § 16a EnEV 2014 nicht akut.
Erklärung des Makler`s ..... Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dieser Immobilienanzeige, lag kein Energieausweis vor und es wurde dem Makler auch kein Energieausweis, vom Verkäufer / Vermieter übermittelt. Die Pflichtangaben gem § 16a der EnEV 2014 in Immobilienanzeigen werden erfüllt.
Hettstadt bietet außer Einkaufsmöglichkeiten auch ein breites Spektrum an Gewerbebetrieben, Dienstleistern und Gastronomie. Das Vereinsleben ist sehr gut aufgestellt, eine ärztliche Versorgung ist für Kinder und Erwachsene vorhanden und die Jüngsten der Gemeinde genießen ein tolles Angebot: Krabbelstube, Kleinkindbetreuung ab 12 Monaten in zwei Kindergärten, Schulkindbetreuung, Grundschule bis zur 4. Klasse, Jugendzentrum mit Gemeindejugendpflegerin.....
In dieser Stadtrandgemeinde, nur wenige Minuten westlich von Würzburg entfernt, genießen Sie die Ruhe auf dem Land und den Luxus, eine Universitätsstadt mit allen Facetten und Angeboten in nächster Nähe zu haben.
Die Maklercourtage beträgt 4,76 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und vom Käufer zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Im Alleinauftrag - Eschenbach Immobilien - Ralf Eschenbach, Lerchenberg 32, 97246 Eibelstadt
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Mit der Anfrage auf dieses Objekt erklärt der Interessent seine ausdrückliche Einwilligung für die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail durch einen unserer Mitarbeiter.
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Eschenbach Immobilien - Ralf Eschenbach nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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