Sonnige 1-Zimmer Wohnung in Lengfeld - Balkon - Garage

Wohnen
Wohnen
Wohnen
Diele
Bad
Bad
Balkon

(Klicken zum vergrößern)

Preise

Kaufpreis
115.000 EUR
Hausgeld
80 EUR
Heizkosten in Nebenkosten enthalten
Ja
Courtage
4,76% vom Kaufpreis (inkl. Mwst.)
Garage/Stellplatz
5.000 EUR

Lage

Straße
Auf der Läng 28
Postleitzahl
97076
Ort
Würzburg
Land
Deutschland

Ausstattung

Küche
Offene Küche
Bad mit
Fenster(n), Wanne
Keller
voll unterkellert
Bodenbelag
Fliesen, Laminat
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerungsart
Gas
Ausrichtung Balk./Terr.
nach Süd-West
Stellplatzart
Garage
Kabel / SAT Anschluss
Ja
Rollladen
Ja

Flächen

Wohnfläche
ca. 37,12 m²
Zimmer
1
Schlafzimmer
1
Badezimmer
1
Kellerfläche
ca. 8 m²
Stellplätze
1x Garage , Kaufpreis: 5.000,00 EUR
Balkone
1

Objektzustand

Zustand
Gepflegt

Objektkennung

Weitere Angaben zum Objekt

Infrastruktur

Energieausweis

Typ Verbrauchsorientiert
Gültig bis 11.04.2029
Verbrauchskennwert 75 kWh pro m² pro Jahr
Erstellungsdatum bis 2014 (EnEV 2009)
Primärenergie Gas
Inkl. Warmwasser Ja
Baujahr 1998

Objektbeschreibung

Diese schöne 1-Zimmer Wohnung liegt im beliebten Stadtteil Lengfeld.

Die knapp 38 qm Wohnfläche sind für ein kleines Wohnnest ausreichend und wird durch einen sonnigen Balkon ergänzt.

Der Boden im Wohnraum ist mit Laminat ausgeführt, im Bad wurde gefliest und mit einer Badewanne ausgestattet.

Die Wohnung teilt sich folgendermassen auf:

1 x Wohnraum inkl. EBK

1 x Diele

1 x Badezimmer

1 x Keller

1 x Garage

Vereinbaren Sie einen persönlichen Besichtigungstermin mit Herrn Eschenbach.

AUF UNSERER HOMEPAGE FINDEN SIE AUCH EINE 3-D ANIMATION DES WOHNRAUMS.

EnEV 2014, § 16a Pflichtangabe

EnEV 2014, § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: (...).Bundesrat / Drucksache 113/13 / Verordnung der Bundesregierung / Seite 98 Die Pflicht besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Liegt ein Energieausweis bei Anzeigenschaltung nicht vor, wird die Verpflichtung des Verkäufers bzw. Vermieters nach § 16a EnEV 2014 nicht akut.
Erklärung des Makler`s ..... Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dieser Immobilienanzeige, lag kein Energieausweis vor und es wurde dem Makler auch kein Energieausweis, vom Verkäufer / Vermieter übermittelt. Die Pflichtangaben gem § 16a der EnEV 2014 in Immobilienanzeigen werden erfüllt.

Sonstiges

Die Maklercourtage beträgt 4,76 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und vom Käufer zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.

Im Alleinauftrag - Eschenbach Immobilien - Ralf Eschenbach, Lerchenberg 32, 97246 Eibelstadt

Sämtliche Bilder und graphische Darstellungen in diesem Exposé sind Eigentum von Eschenbach Immobilien - Ralf Eschenbach und dürfen nicht durch bzw. an Dritte verwendet oder weitergegeben werden

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

Mit der Anfrage auf dieses Objekt erklärt der Interessent seine ausdrückliche Einwilligung für die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail durch einen unserer Mitarbeiter.

Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Irrtümer, Zwischenvermietung und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Eschenbach Immobilien - Ralf Eschenbach nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Diese Immobilie ist genau das, was Sie gesucht haben? Perfekt! Dann treten Sie noch heute mit uns in Kontakt und wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Anfrage starten

Exposé teilen