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Sie suchen das Besondere - Weinhaus im idyllischen Randersacker zu verpachten.
Nach jahrzehntelange gastronomischer Nutzung soll dieses Weinhaus neu verpachtet werden.
Dieses Objekt ist, wie auf den Bildern zu sehen, sehr gepflegt und wurde von den Eigentümern immer auf den Stand der Technik gehalten.
Das Obergeschoß kann als separate Wohnung vermietet werden.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Besichtigungstermin mit Herrn Eschenbach.
EnEV 2014, § 16a Pflichtangabe
EnEV 2014, § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: (...).Bundesrat / Drucksache 113/13 / Verordnung der Bundesregierung / Seite 98 Die Pflicht besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Liegt ein Energieausweis bei Anzeigenschaltung nicht vor, wird die Verpflichtung des Verkäufers bzw. Vermieters nach § 16a EnEV 2014 nicht akut.
Erklärung des Makler`s ..... Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dieser Immobilienanzeige, lag kein Energieausweis vor und es wurde dem Makler auch kein Energieausweis, vom Verkäufer / Vermieter übermittelt. Die Pflichtangaben gem § 16a der EnEV 2014 in Immobilienanzeigen werden erfüllt.
Randersacker ist für Weinbau und Fremdenverkehr bekannt und kann auf eine über 1200-jährige Weinbautradition zurückblicken. Randersacker ist eine lebendige Gemeinde mit ca. 3500 Einwohnern in beiden Ortsteilen, in direkter Nachbarschaft zu Würzburg. Im Ort gibt es einen Kindergarten und eine Grundschule mit Hort.
Eine reges Vereinsleben, getragen durch das Engagement zahlreicher Bürger, hält Randersacker lebendig. Das mit Spielplätzen, Fahrradwegen, Umgehungsgerinne, Outdoorklassenzimmer und weiteren Einrichtungen bestens erschlossene Mainufer, lädt zu einem Spaziergang ein, nachdem Sie die ausgezeichnete Gastronomie in unserem Ort genossen haben.
Über 60 km Weinbergswege, die auch mit dem Fahrrad erkundet werden können, sind ausgeschildert. Ebenso stehen Ihnen themenbezogene Wanderwege wie der Fischlehrpfad am Main oder ein Weinwanderweg durch die verschiedenen Anbaulagen des Marktes, zur Verfügung.
Steinhauermuseum oder der „Altfränkische Wengert“, ein einzigartiger Museumsweinberg, laden Wissbegierige ein, sich über vergangene Zeiten zu informieren.
Die Maklercourtage beträgt 3 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und vom Käufer zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Im Alleinauftrag - Eschenbach Immobilien - Ralf Eschenbach, Lerchenberg 32, 97246 Eibelstadt
Sämtliche Bilder und graphische Darstellungen in diesem Exposé sind Eigentum von Eschenbach Immobilien - Ralf Eschenbach und dürfen nicht durch bzw. an Dritte verwendet oder weitergegeben werden
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Mit der Anfrage auf dieses Objekt erklärt der Interessent seine ausdrückliche Einwilligung für die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail durch einen unserer Mitarbeiter.
Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Irrtümer, Zwischenvermietung und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Eschenbach Immobilien - Ralf Eschenbach nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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