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Im Alleinauftrag bieten wir diese großzügige Bürofläche im Herzen von Würzburg zur Vermietung an und wurde vor ca. 10 Jahren saniert. Die Gesamtfläche von ca. 1234 qm teilt sich in 4 Etagen auf. Die Ausstattung ist für eine hochwertige Bürofläche üblich, inkl. Klimaanlage, EDV-Schächte, etc. Die Etagen teilen sich in folgende Teilflächen auf: 2. OG: ca. 396 qm Der Bezug ist für April 2024 oder ggfls. früher zu planen.
Die Einbauküche und verschiede Büromöbel können vm Vormieter übernommen werden.
Würzburg ist Hauptstadt des Regierungsbezirks Unterfranken und katholischer Bischofssitz. Darüber hinaus haben hier zahlreiche öffentliche Institutionen ihren Sitz. Zu den Bildungseinrichtungen gehören unter anderem die Bayerische Julius-Maximilians-Universität, die Hochschule für Musik sowie die Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt. Hochtechnologie, Umweltschutz und Recycling, Nahrungs- und Natursteinindustrie, mittelständische Handwerksbetriebe sowie der Tourismus prägen die regionale Wirtschaftsstruktur. Stark ist das Wachstum in Hightech-Branchen durch den engen Know-how-Transfer zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Hierzu tragen auch die beiden Technologiezentren in Würzburg und Rimpar und das Innovations- und Gründerzentrum BioMed/ZmK in Würzburg bei. Durch den hohen Anteil des Dienstleistungs- und Staatssektors bewältigt Würzburg den Strukturwandel recht gut. Die Stadt besitzt Baudenkmäler von hohem Rang. Sie wird durchzogen von großzügigen Parkanlagen und ist umgeben von rebenbewachsenen Hängen. Weltbekannte Weingüter und traditionell-typische Weinstuben begründen den Ruf Würzburgs als Frankenweinmetropole. Um die Stadt liegt eine intakte Landschaft mit schöner Natur.
Im Alleinauftrag - Eschenbach Immobilien - Ralf Eschenbach, Lerchenberg 32, 97246 Eibelstadt
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Eschenbach Immobilien - Ralf Eschenbach nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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