Traumhaus in Traumlage zu vermieten - Steinbachtal - Terrasse - Garten -Aufzug

Außenansicht
Wohnen
Wohnen
Gäste WC
Aufgang
Balkon
Schlafen
Bad
Bad
Gäste WC
Kinderzimmer 1
Kinderzimmer 2
Kinderzimmer 3
Hauswirtschaft
Terrasse
Außen
Erdgeschoss
UG 1
UG 2

(Klicken zum vergrößern)

Preise

Warmmiete
2.315 EUR
Nebenkosten
225 EUR
Heizkosten in Nebenkosten enthalten
Ja

Lage

Straße
Hubertusweg 12
Postleitzahl
97082
Ort
Würzburg
Land
Deutschland

Ausstattung

Küche
Einbauküche
Bad mit
Dusche, Fenster(n), Wanne
Gäste WC
Ja
Keller
voll unterkellert
Bodenbelag
Parkett, Steinboden
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerungsart
Gas, Solarenergie
Fahrstuhl
Personenaufzug
Ausrichtung Balk./Terr.
nach Süd-West
Stellplatzart
Freiplatz
Gartennutzung
Ja
Kabel / SAT Anschluss
Ja
DVBT Fernsehen
Ja
Rollladen
Ja

Flächen

Wohnfläche
ca. 174 m²
Zimmer
4
Schlafzimmer
3
Badezimmer
1
Grundstücksfläche
ca. 400 m²
Stellplätze
2x Freiplatz , Miete: 100,00 EUR
Gesamtfläche
ca. 174 m²
Separates WC
2
Balkone
1

Objektzustand

Objektkennung

Weitere Angaben zum Objekt

Infrastruktur

Energieausweis

Typ Verbrauchsorientiert
Gültig bis 15.01.2022
Verbrauchskennwert 52,4 kWh pro m² pro Jahr
Erstellungsdatum bis 2014 (EnEV 2009)
Primärenergie Gas
Inkl. Warmwasser Ja
Baujahr 2011

Objektbeschreibung

Diese traumhafte DHH wurde im 2012 Jahr fertiggestellt und im Bauhausstil erstellt. Auf drei Ebenen und ca. 174 qm findet auch die große Familie ausreichend Platz. Die Ausstattung ist durchweg hochwertig und dem Stil des Hauses entsprechend. Die hochwertige Küche und ein Einbauschrank sollte vom Nachmieter übernommen werden.

Das Haus teilt sich folgendermaßen auf:

- Wohnzimmer
- 3 x Schlafzimmer
- Bad
- 2 x Gäste WC
- Abstellraum
- Kellerraum
- Terrasse
- 2 Stellpätze
- Aufzug

Vereinbaren Sie einen persönlichen Besichtigungstermin mit Herrn Eschenbach. EnEV 2014, § 16a Pflichtangabe EnEV 2014, § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen ?(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: (...).Bundesrat / Drucksache 113/13 / Verordnung der Bundesregierung / Seite 98 Die Pflicht besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Liegt ein Energieausweis bei Anzeigenschaltung nicht vor, wird die Verpflichtung des Verkäufers bzw. Vermieters nach § 16a EnEV 2014 nicht akut. ?Erklärung des Makler`s ..... Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dieser Immobilienanzeige, lag kein Energieausweis vor und es wurde dem Makler auch kein Energieausweis, vom Verkäufer / Vermieter übermittelt. Die Pflichtangaben gem § 16a der EnEV 2014 in Immobilienanzeigen werden erfüllt.

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